Aktuell:
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NEU - Solarsimulation und Wärmebrückenberechnung für ein besseres Effizienzhausniveau und damit erhöhte staatliche Zuschüsse. Ebenfalls neu: Berechnung des „Hydraulischen Abgleichs“ (nach VdZ Verfahren B) als Voraussetzung zum Erhalt des neuen KfW-Zuschusses „Heizungspaket“ (15% bis max. 7.500,- Euro je Wohneinheit)
Die KfW setzt ab dem 01.01.2016 das „Anreizprogramm Energieeffizienz“ im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) um und verbessert die Förderung von Einzelmaßnahmen in den KfW-Produkten „Energieeffizient Sanieren - Kredit“ (151/152) sowie „Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss" (430). Der Fokus liegt dabei erstmalig auf effizienten Kombinationslösungen. Eine besonders attraktive Förderung gibt es nun für das Heizungspaket und das Lüftungspaket. Es ergänzt die bisherige Förderung von Einzelmaßnahmen, die unverändert fortgeführt wird. Von der zusätzlichen Förderung profitieren Bauherren, die ihre Heizung erneuern oder eine Lüftungsanlage in Verbindung mit einer Maßnahme an der Gebäudehülle (z.B. Fenster, Dämmung) einbauen. Die zusätzliche Förderung gilt auch für alle weiteren Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, die mit einem der beiden Pakete beantragt werden. Der Investitionszuschuss für „Heizungs- und Lüftungspakete“ beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Bei der Kreditförderung beträgt der Tilgungszuschuss, der mit dem Kreditbetrag verrechnet wird, 12,5 Prozent. Die Merkblätter für den Kredit (151/152) und den Investitionszuschuss (430) werden zum 01.04.2016 aktualisiert.
Erneute Erhöhung der Tilgungszuschüsse zum 01.08.2015
Zum 01.08.2015 wird der Bund die Tilgungszuschüsse für Effizienzhäuser zum zweiten Mal in diesem Jahr deutlich um 5 Prozentpunkte erhöhen. Zusätzlich werden für Einzelmaßnahmen erstmals Tilgungszuschüsse eingeführt. Zusammen mit dem zusätzlichen Tilgungszuschuss, der aus Mitteln des Landes Baden-Württemberg stammt, gelten dann folgende Tilgungszuschüsse:
Bei Neubau, Anbau, Aufstockung oder Sanierung biete ich Ihnen die Möglichkeit die Energieeffizienz-Planung (inkl. Beantragung von KfW-Darlehen oder Zuschüssen) konsequent und vollständig über alle Leistungsphasen hinweg in die Planung zu integrieren. Und dies u.a. dank dem KfW-Programm 431 „Baubegleitung“ ohne Honorar-Mehrkosten gegenüber den üblichen Architektenleistungen.
Erhöhung der Vor-Ort Beratungszuschüsse auf 800 € für Ein- und Zweifamilienhäuser und 1.100 € für Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten (ab 01.03.2015).
Eintrag in die Fachliste "Energieeffizienz: Effizienzhausplanung und Energieberatung" der Architektenkammer Baden-Württemberg.
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Architektenprofil im Büroverzeichnis der AKBW Energie-Effizienz-Experte (KfW/BAFA) |
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Gelistet als Energie-Effizienz-Experte für die Förderprogramme des Bundes (KfW-Effizienzhäuser / BAFA Vor-Ort-Berater) sowie als ESC-Berater des Landes Baden-Württemberg registriert.
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Hohe zu erwartende Wohnhausnachfrage im Landkreis Karlsruhe in den nächsten 20 Jahren. (Quelle: Empirica) Förderprogramme im Check - Zehntausende Euro Zuschuss: So hilft Ihnen der Staat beim Traum vom Haus (Focus Online) |
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Tilgungsrechner Energieeffizient Sanieren (KfW 151/152)
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Energieeffizientes Sanieren Investitionszuschuss KfW (je Wohneinheit) |
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Energieeffizientes Sanieren Tilgungszuschuss KfW (je Wohneinheit) |
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Konditionenübersicht Wohnwirtschaftliche Programme L-Bank BW Aktuell Stand 03.09.2014 |
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Energieeffizientes Bauen Tilgungszuschuss KfW (je Wohneinheit)
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BAFA - Förderung Solarkollektoren Pelletöfen,-kessel Wärmepumpen |