Wärmebrückenberechnung und die daraus resultierenden KfW-Zuschüsse
am Beispiel einer Sanierung eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten
In der EnEV (Energieeinsparverordnung) werden Wärmebrücken und die dadurch entstehenden Wärmeverluste unter Hinzurechnung feststehender Pauschalwerte berücksichtigt. Wird keine genaue Berechnung der Wärmebrücken durchgeführt so fließen diese negativen Pauschalwerte auch in die KfW-Effizienzhaus-Berechnung mit ein. Das Ergebnis einer genauen Berücksichtigung der Wärmebrücken wirkt sich entsprechend positiv auf die Energiebilanzberechnung aus. Je höher der Dämmstandard desto schmerzlicher sind die negativen Auswirkungen auf das Gesamtergebnis. Bei der Inanspruchnahme von Fördergeldern führt die genaue Berechnung häufig zu einem höheren KfW-Effizienzhaus-Standard und damit zu einer höheren Bezuschussung durch die KfW.
Will man die Einbeziehung eines negativen Pauschalwertes vermeiden, so wird die Summe aller geometrischen (z.B. Gebäudekanten) und konstruktiven (z.B. Ringanker, Deckenauflagen) Wärmebrücken berechnet und zur homogenen Ausführung hinzugerechnet. Eine Gebäude-Innenecke stellt hierbei sogar eine positive Wärmebrücke dar, es entsteht also ein geringerer Wärmeenergieverlust verglichen mit einer homogenen Fläche. Diese Wärmebrücken sind nicht zu verwechseln mit Wärmebrücken, welche durch unsachgemäße Bau-Ausführungen entstehen.
Ohne Berechnung der Wärmebrücken |
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Mit Berechnung der Wärmebrücken |
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Pauschaler Aufschlag ΔUWB = 0,10 W/(m²K) |
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Genauen Nachweis der Wärmebrücken nach DIN V 4108-6: 2003-06 |
KfW Effizienzhaus 85 |
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KfW Effizienzhaus 70 |
Investitionszuschuss (KfW 430) = € 22.500,- |
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Investitionszuschuss (KfW 430) = € 30.000,- |
Zuschuss zum Kredit (KfW 151) = € 11.250,- |
Zuschuss zum Kredit (KfW 151) = € 18.750,- |
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Berechnungshonorar = € 1.500,- |